- Am Mittwoch: Basketball schnuppern und Fotos anschauen
- Weihnachten im Schuhkarton: Diesmal Kartons von der Schule
- Basketball-AG künftig mittwochs - Erster Termin: 23. September
- Fußball-AG vor Neustart ab dem 1.Oktober
- Ausgewählte Termine - Neu: Ausblick Mai/Juni 2027
- Drei engagierte Lehrerinnen verstärken unser Kollegium
- Aktuelle Schulordnung: Keine Handys und Smartwatches erlaubt
- Am Mittwoch: Basketball schnuppern und Fotos anschauen
- Weihnachten im Schuhkarton: Diesmal Kartons von der Schule
- Basketball-AG künftig mittwochs - Erster Termin: 23. September
- Fußball-AG vor Neustart ab dem 1.Oktober
- Ausgewählte Termine - Neu: Ausblick Mai/Juni 2027
- Drei engagierte Lehrerinnen verstärken unser Kollegium
- Aktuelle Schulordnung: Keine Handys und Smartwatches erlaubt
Rechtsmittel
Benotungen der Schüler durch Lehrkräfte können nicht angefochten werden. Es gibt aber bestimmte "Verwaltungsakte", gegen die Eltern Widerspruch erheben können, z. B. Versetzungs- und Abgangszeugnisse. Solch ein Widerspruch muss in schriftlicher Form binnen eines Monats nach Bekanntgabe erfolgen.
Besser ist in jedem Fall: Sollte es irgendwelche Unklarheiten oder Differenzen geben, lieber erstmal ein Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft führen. Fast alle Irritationen lassen sich auf diese Weise frühzeitig aus der Welt schaffen.




