Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne. So erreichen Sie uns:

(039997) 10335

Grundschule Jarmen  |   Rosenstr 4  |  17126 Jarmen


 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Rechtsmittel

Benotungen der Schüler durch Lehrkräfte können nicht angefochten werden. Es gibt aber bestimmte "Verwaltungsakte", gegen die Eltern Widerspruch erheben können, z. B. Versetzungs- und Abgangszeugnisse. Solch ein Widerspruch muss in schriftlicher Form binnen eines Monats nach Bekanntgabe erfolgen.


Besser ist in jedem Fall: Sollte es irgendwelche Unklarheiten oder Differenzen geben, lieber erstmal ein Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft führen. Fast alle Irritationen lassen sich auf diese Weise frühzeitig aus der Welt schaffen.