Rechtsmittel

Benotungen der Schüler durch Lehrkräfte können nicht angefochten werden. Es gibt aber bestimmte "Verwaltungsakte", gegen die Eltern Widerspruch erheben können, z. B. Versetzungs- und Abgangszeugnisse. Solch ein Widerspruch muss in schriftlicher Form binnen eines Monats nach Bekanntgabe erfolgen.


Besser ist in jedem Fall: Sollte es irgendwelche Unklarheiten oder Differenzen geben, lieber erstmal ein Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft führen. Fast alle Irritationen lassen sich auf diese Weise frühzeitig aus der Welt schaffen.