Absolutes Halteverbot im gesamten Grundschulbereich!
Anhalten verboten: Bei der Grundschule Jarmen gilt ab sofort eine neue Verkehrsregelung.
Für die Rosenstraße besteht jetzt im gesamten Einbahnstraßen-Bereich zwischen Schillerstraße und Fabrikstraße ein absolutes Halteverbot. Auf diese "verkehrsrechtliche Anordnung" weist das Ordnungsamt hin. Die Regelung gilt montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr, und zwar für beide Straßenseiten. Es wurden bereits neue Verkehrszeichen aufgestellt.
Bisher bestand für den genannten Abschnitt der Rosenstraße ein eingeschränktes Halteverbot. Das heißt, man durfte für maximal drei Minuten halten, sofern man in der Nähe seines Fahrzeugs blieb. Erlaubt war das Anhalten zum Ein- oder Aussteigen und Be- oder Entladen.
Gemäß der jetzigen Neuregelung mit dem absoluten Halteverbot ist jegliches Anhalten untersagt - selbst wenn es nur für einen kurzen Moment geschieht.
Kinder, die mit dem Auto zur Schule gebracht oder von dort abgeholt werden, müssen ab sofort an den Abzweigen Schillerstraße oder Fabrikstraße aus- oder einsteigen. Im Einbahnstraßen-Teil der Rosenstraße gehen sie die letzten Meter auf dem Bürgersteig zu Fuß. Einzig Busse dürfen weiterhin an der Bushaltestelle vor der Schule halten.
Mit der Neuregelung soll die Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule erhöht werden, wie das Amt Jarmen-Tutow erläutert. In einer Mitteilung heißt es wörtlich: "Trotz mehrmaligen Verwarnens bzw. Ortsterminen im Dialog mit den Bürgern kommt es vermehrt zu Verkehrsbehinderungen zwischen Kurzparkern (Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen/von dort abholen) und den Schulbussen." Die Straßenbreite von 5,50 m reiche nicht aus, um den Bussen "einen reibungslosen und sicheren Schülertransport zu gewährleisten". So habe den Kindern kein sicherer Ein- und Ausstieg an der Haltestelle ermöglicht werden können.
Die Stadt Jarmen und das Ordnungsamt kündigen der Mitteilung zufolge "ab sofort regelmäßige Kontrollen" an. Bei Verstößen gegen Halteverbote drohen laut ADAC Bußgelder ab 25 Euro.