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Versetzung

Ist die Versetzung eines Schülers gefährdet, müssen die Eltern darüber bis zum 30. April schriftlich informiert werden. Am Ende der 1. Klasse werden alle Schüler automatisch versetzt.


In den Jahrgangsstufen 3 und 4 trifft die Zeugniskonferenz auf Grundlage der Noten die Entscheidung über eine Versetzung. Um versetzt zu werden, müssen die Leistungen in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mindestens mit "ausreichend" bewertet werden. Bei mangelhafter oder ungenügender Leistung in einem dieser Fächer wird der Schüler trotzdem versetzt. Nicht ausreichende Leistungen in Kunst, Werken, Musik, Sport und Englisch werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Am Ende der 4. Klasse ist sowohl in Deutsch als auch in Mathematik mindestens ein "Ausreichend" nötig, andernfalls kann der Schüler nicht versetzt werden.