- Am Mittwoch: Basketball schnuppern und Fotos anschauen
- Weihnachten im Schuhkarton: Diesmal Kartons von der Schule
- Basketball-AG künftig mittwochs - Erster Termin: 23. September
- Fußball-AG vor Neustart ab dem 1.Oktober
- Ausgewählte Termine - Neu: Ausblick Mai/Juni 2027
- Drei engagierte Lehrerinnen verstärken unser Kollegium
- Aktuelle Schulordnung: Keine Handys und Smartwatches erlaubt
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Befreiung / Beurlaubung
Eltern können ihr Kind in besonderen Ausnahmefällen zeitlich begrenzt vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen schulischen Veranstaltungen befreien lassen. Näheres regelt die Schulpflicht-Verordnung M-V.
Über die stundenweise Befreiung vom Fachunterricht aus gesundheitlichen Gründen - besonders im Fach Sport - entscheidet der jeweilige Fachlehrer. Die Befreiung kann auf bestimmte Übungen begrenzt werden. Freistellungen sind schriftlich zu beantragen und zu begründen. Bei begründeten Zweifeln seitens der Schule kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
Beurlaubungen vom Schulbesuch können aus wichtigen Gründen beantragt werden. Dazu zählen persönliche oder familiäre Angelegenheiten während der Unterrichtszeit. Anträge auf Beurlaubung müssen rechtzeitig in schriftlicher Form mit Begründung an die Schulleitung gestellt werden. "Rechtzeitig" bedeutet: mindestens vier Wochen vorher.
Über Beurlaubungen von bis zu drei Monaten - zum Beispiel für Kuraufenthalte - entscheidet die Schulleitung, darüber hinaus die zuständige Schulbehörde.




