Infektionsschutzgesetz

Die Schule ist verpflichtet, Eltern über das Auftreten von Krankheiten in Kenntnis zu setzen. Um einer Weiterverbreitung vorzubeugen, informieren Sie die Schule umgehend, sobald Ihr Kind oder eine Person in Ihrem Haushalt an einer schweren Infektion erkranken sollte. Schicken Sie Ihr Kind auf keinen Fall in die Schule!