Beurlaubung

Eltern können ihr Kind aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen vom Unterricht beurlauben lassen. Dazu muss in jedem Fall ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Über Beurlaubungen bis zu drei Tagen entscheidet der Klassenleiter, bei Zeiträumen von vier Tagen bis zu zwei Wochen die Schulleitung. Anträge für eine Beurlaubung von bis zu zwei Monaten sind an die untere Schulaufsichtsbehörde zu richten (Schulamt Greifswald), darüber hinaus ist die obere Schulaufsichtsbehörde zuständig.