Schulordnung

 

Schulordnung der Grundschule Jarmen

 

Präambel

Die Grundschule ist ein Ort des Lernens, Lebens und Miteinanders. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft - Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Mitarbeitende und Gäste - tragen gemeinsam Verantwortung für die freundliche, sichere, respektvolle und förderliche Lernumgebung.

Diese Schulordnung dient der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule gemäß §2 SchulG M-V und soll ein störungsfreies, wertschätzendes und gerechtes Zusammenleben ermöglichen.

 

 

I. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt

- für alle Schülerinnen und Schüler

- für alle Lehrkräfte und Mitarbeitenden

- für Eltern, Sorgeberechtigte und Besucher

auf dem gesamten Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule.

 

 

II. Allgemeine Verhaltensregeln

 

1. Respekt und Rücksicht

- Wir gehen freundlich, respektvoll und hilfsbereit miteinander um.

- Wir achten die Würde jedes Menschen.

- Gewalt, Beleidigungen, Mobbing, Diskriminierung und Ausgrenzung sind verboten.

 

2. Ordnung und Sauberkeit

- Wir halten das Schulgebäude und das Gelände sauber.

- Abfälle werden in die vorgesehenen Behälter entsorgt.

- Mit Schuleigentum wird sorgsam umgegangen.

 

3. Sicherheit

- Anweisungen von Lehrkräften und Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.

- Gefährliche Gegenstände sind verboten.

- Das Schulgelände darf während der Unterrichts- und Pausenzeiten nur mit Genehmigung verlassen werden.

 

 

III. Verhalten im Unterricht

- Pünktlichkeit ist verpflichtend.

- Unterrichtsstörungen sind zu vermeiden.

- Arbeitsmaterialien müssen vollständig mitgeführt werden.

- Die Lernatmosphäre ist zu achten.

 

 

IV. Pausen- und Hofregeln

- In den Pausen halten sich die Kinder auf dem Schulhof oder in den festgelegten Bereichen auf.

- Ballspiele sind nur in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt.

- Gefährliche Spiele und Raufereien sind untersagt.

 

 

V. Beleuchtung und elektrische Zusatzgeräte

 

1. Die Beleuchtung in allen Unterrichts-, Arbeits- und Aufenthaltsräumen der Schule muss den geltenden arbeitsschutz- und arbeitsrechtlichen Vorgaben entsprechen und ein sicheres sowie gesundes Lernen und Arbeiten ermöglichen.

 

2. Die allgemeine Raumbeleuchtung ist verbindlich zu nutzen. Zusätzliche Beleuchtungsinstrumente (z. B. Tisch- oder Stehlampen) dürfen nur ergänzend eingesetzt werden und ersetzen nicht die fest installierte Raumbeleuchtung.

 

3. Private elektrische Beleuchtungsgeräte (z. B. Tischlampen) dürfen nur mit Zustimmung der Schulleitung und ausschließlich dann im Schulgebäude verwendet werden, wenn:

- das Gerät den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht (CE-Kennzeichnung),

- es sich in einem einwandfreien Zustand befindet,

- eine elektrische Sicherheitsprüfung nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften erfolgt ist und

- das Gerät mit einer gültigen Prüfkennzeichnung versehen ist.

 

4. Ungeprüfte, beschädigte oder nicht genehmigte elektrische Geräte dürfen nicht im Schulgebäude betrieben werden.

 

5. Beim Einsatz zusätzlicher Leuchten ist darauf zu achten, dass

- keine Blendung oder Ablenkung der Schülerinnen und Schüler entsteht,

- keine Stolper- oder Brandgefahr besteht,

- Kabel sicher verlegt sind und

- die Geräte standsicher und kindersicher aufgestellt werden.

 

6. Die Schulleitung behält sich vor, die Nutzung einzelner Geräte aus Gründen der Sicherheit oder des ordnungsgemäßen Schulbetriebs zu untersagen.

 

 

Anlage zur Schulordnung: 

Nutzungsordung für digitale Endgeräte

 

1. Private digitale Geräte (Smartphones, Smartwatches etc.)

- Private digitale Endgeräte der Schülerinnen und Schüler sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet und nicht sichtbar im Schulranzen aufzubewahren.

- Eine Nutzung ist nur auf ausdrückliche Anweisung einer Lehrkraft oder aus medizinischen Gründen erlaubt.

 

2. Schulische digitale Geräte

- Schulische Geräte dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden.

- Veränderungen an der Hard- oder Software sind nicht erlaubt.

- Schäden sind sofort zu melden.

 

3. Verbotene Nutzungen

- Das Aufnehmen, Speichern oder Verbreiten von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen ohne Einwilligung ist verboten.

- Der Zugriff auf jugendgefährdende, rechtswidrige oder unangemessene Inhalte ist untersagt.

 

 

VI. Maßnahmen bei Regelverstößen

Bei Verstößen gegen diese Schulordnung können pädagogische Maßnahmen und schulrechtliche Konsequenzen erfolgen, insbesondere:

- Gespräche mit Schülerinnen und Schülern und Eltern,

- erzieherische Maßnahmen,

- Vorübergehender Ausschluss von bestimmten Angeboten,

- zeitweilige Einschränkung der Nutzung digitaler Geräte.

Alle Maßnahmen erfolgen verhältnismäßig und orientieren sich am Erziehungsauftrag der Schule.

 

 

VII. Haftung

- Für private Gegenstände übernimmt die Schule grundsätzlich keine Haftung.

- Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Schuleigentum haften die Verursachenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

VIII. Schlussbestimmungen

Diese Schulordnung der Grundschule Jarmen tritt mit Beschluss der Schulkonferenz in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

 

Jarmen, 19.03.2026

D. Röthemeier (Schulleitung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

So sah die alte, bis zum 18.03.2026 gültige Schulordnung aus (verkürzte, kindgerechte Darstellung):

Schulordnung