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3G-Regelung für Schulfremde in Gebäuden

19. 11. 2021

Angesichts der aktuellen Corona-Infektionszahlen, die auch in Mecklenburg-Vorpommern seit Tagen stark ansteigen, weist die Schulleitung noch einmal darauf hin: Schulfremde Personen dürfen die Schulgebäude weiterhin nicht betreten. 

 

Es gibt aber Ausnahmen - zum Beispiel für Elterngespräche. Dazu muss man sich jedoch zuvor angemeldet haben. Zum vereinbarten Termin geht's dann in Begleitung einer Lehrkraft ins Gebäude. Wir nehmen Sie gerne am Eingang in Empfang.

 

Neu: Für schulfremde Besucher gilt die 3G-Regelung. Man muss also im Bezug auf Corona entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sein. Zum Nachweis der Tests ist auf Verlangen eine offizielle Bescheinigung vorzuzeigen. Selbsttests reichen nicht.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!