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Elternbrief zu den Corona-Pflichttests ab dem 28. April

28. 04. 2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

wie Sie aus dem Elternbrief des Ministeriums erfahren haben, ist die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. an der Notbetreuung an Schulen nur zulässig, wenn Ihr Kind sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testet. Aus diesem Grund ist die Testpflicht an den Schulen ab dem 28. April verbindlich.

 

Voraussetzung für die Testung an der Schule ist die Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule. Durch Beschluss unserer Schulkonferenz am 27.04.2021 haben Sie die Möglichkeit, den Schnelltest ab Montag, dem 03.05.2021, auch zu Hause durchzuführen.

 

Die zweimal wöchentliche Testung unserer Schule findet montags und donnerstags statt.

 

Sollten Sie sich für die Testung zu Hause entscheiden, benötigen wir von Ihnen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Übergabe der Tests bei Abnahme einer Testprobe in der Häuslichkeit (Anlage1). Sie erhalten dann jeweils donnerstags oder freitags vier Tests - ausreichend für zwei Wochen. Zum Verpacken der Tests schicken Sie Ziplock-Beutel mit.

 

Getestet werden nur Kinder, die tatsächlich die Schule besuchen (Präsenzunterricht/Notbetreuung), d.h., dass auch nur diesen Kindern die Tests mitgegeben werden können. Auf einem beigefügten Übergabeprotokoll, das wieder in die Schule zurückgeht, bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, den Erhalt der vier Tests.

 

Bei Testung zu Hause müssen Sie das Formular zur Selbsterklärung (Anlage 3) über den zu Hause durchgeführten Selbsttest montags und donnerstags Ihrem Kind mit in die Schule geben.

 

Um der Testpflicht nachzukommen, soll laut Beschluss unserer Schulkonferenz die Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests (Selbsttest) in der Schule ab dem 28.04.2021 (Anlage 2) von allen Sorgeberechtigten abgegeben werden -  um bei Säumigkeit (vergessene Selbsterklärung) den Test an der Schule durchführen zu können. Nach zweimaligem Versäumnis werden die Tests ausschließlich an der Schule durchgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mitglieder der Schulkonferenz

A. Springer

D. Rogge

S. Zander

M. Lietzau

A. Labes

 

 

Unten zum Anklicken der Elternbrief im Original und die drei nötigen Formulare zum Herunterladen.