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Testpflicht nur noch bei Corona-typischen Symptomen

26. 05. 2022

Laut aktualisierter Schul-Corona-Verordnung (gültig seit 13. Mai) besteht jetzt nur noch eine "Testpflicht bei coronaspezifischen Symptomen". Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um leichte oder schwere Symptome handelt.

 

Getestet werden soll grundsätzlich "in der Häuslichkeit". Die regelmäßigen Testungen ohne konkreten Anlass in der Schule, wie bis ins Frühjahr hinein noch üblich, sind bereits Ende April weggefallen. Auch besteht keine Maskenpflicht mehr - selbst dann nicht, wenn innerhalb einer Klasse ein Infektionsfall auftritt. Engen Kontaktpersonen wird jedoch empfohlen, freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

 

Die Schulen sollen dafür sorgen, dass jeder Schüler genügend Tests zu Hause hat, um im Falle von Krankheitssymptomen der Testpflicht nachzukommen. An unserer Grundschule wird weiterhin so verfahren: Sind die Coronatests zu Hause aufgebraucht, müssen Eltern im Hausaufgabenheft ihres Kindes vermerken, dass sie weitere Tests brauchen.

 

Nur wenn sich bei einem Kind oder Jugendlichen während eines Schultags Krankheitssymptome entwickeln, ist eine Testung in Schulen noch vorgesehen. 

 

 

Text: Oliver Wagenknecht