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Wer Anspruch auf Distanzunterricht hat - und wer nicht

14. 12. 2021

Ganz ehrlich gesagt: Bei all den vielen Corona-Regelungen, die zudem immer mal wieder geändert werden, blicken auch wir Schulen nicht in jedem Moment voll durch...

 

Wegen der weiterhin hohen Ansteckungszahlen und der daraus folgenden Quarantäne-Anordnungen hat das Bildungsministerium jetzt eine Übersicht zusammengestellt, wann Distanzunterricht erteilt werden muss - und wann nicht.

 

Zum Beispiel: Wer erkrankt ist, aber nicht an Corona, hat keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Auch nicht, wer die Pflichttests zweimal wöchentlich verweigert.

 

Anders ist es dagegen, wenn das Gesundheitsamt häusliche Quarantäne angeordnet hat, etwa für enge Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten: Dann hat die Schule die Pflicht, Aufgaben für zu Hause bereitzustellen. 

 

Unten zum Anklicken finden Sie die Übersicht zum Distanzunterricht, die Dr. Birgit Mett aus dem Ministerium verfasst hat.