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Maskenpflicht gilt ab dem Betreten von Schulgebäuden

29. 11. 2021

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Corona-Neuansteckungen nach wie vor zu - auch an Schulen. Aus diesem aktuellen Anlass erinnert die Schulleitung noch einmal eindringlich an die bestehende Maskenpflicht in unseren Schulgebäuden. So lästig das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch sein mag, es ist  und bleibt ein höchst wirksamer Schutz gegen die  Weiterverbreitung des Virus.

 

Alle Eltern und Erziehungsberechtigte mögen ihre Kinder deshalb nochmals darauf hinweisen, dass die Maskenpflicht nicht erst im Klassenraum besteht, sondern bereits ab dem Betreten der Schulgebäude. Deshalb muss ein Mund-Nasen-Schutz (empfohlen werden medizinische Masken wie z. B. OP-Masken) bereits von zu Hause mitgebracht werden.

 

Unsere Schule hält zwar für Notfälle ein gewisses Kontingent an Masken bereit, grundsätzlich sollen die Kinder aber ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz tragen. Am besten geben Sie Ihren Kindern auch immer eine oder zwei Ersatzmasken zum Wechseln mit.

 

Bitte halten Sie Ihre Kinder auch an, die Maske tatsächlich über Mund und Nase zu ziehen. Nur so ist der Schutz vor eventuellen Infektionen gewährleistet.

 

Die Schul-Corona-Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung gewährt Schulen übrigens auch die Möglichkeit, Verstöße gegen die Maskenpflicht zu sanktionieren. Wörtlich heißt es: "Wird innerhalb von Schulgebäuden (...) der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorwerfbar nicht nachgekommen, darf die Schulleiterin oder der Schulleiter die Person sofort und für die Dauer eines Kalendertages des Schulgeländes verweisen."

 

Es ist in unser aller Sinne - Kinder, Eltern und Lehrer gleichermaßen -, dass die Schulen weiter geöffnet bleiben. Mit der strikten Einhaltung der Maskenpflicht tragen wir gemeinsam unseren Teil dazu bei.