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Seit 16. August keine Maskenpflicht mehr - aber Testpflicht bleibt

12. 08. 2021

Vom 16. August (Montag) an wird die Pflicht, an Schulen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, vorerst ausgesetzt. Das gab das Bildungsministerium in Schwerin bekannt.

 

Dagegen bleibt es bei der Pflicht, sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus zu testen oder testen zu lassen. Nur wer vollständig geimpft oder genesen ist, braucht dies weiterhin nicht zu tun.

 

An unserer Grundschule müssen tagesaktuelle Negativtests (nicht älter als 24 Stunden) immer montags und mittwochs vorgelegt werden. Die Erstklässler werden von ihren Erziehungsberechtigten zu Hause getestet, die Kinder der Klassenstufen 2, 3 und 4 können die Tests an den genannten Tagen auch in der Schule durchführen lassen.

 

Die vollständige Mitteilung finden Sie unten zum Anklicken (siehe "Links").